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   VG Gelsenkirchen, 20.05.2015 - 7 K 6249/12   

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VG Gelsenkirchen, 20.05.2015 - 7 K 6249/12 (https://dejure.org/2015,13965)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 20.05.2015 - 7 K 6249/12 (https://dejure.org/2015,13965)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 7 K 6249/12 (https://dejure.org/2015,13965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fehlzeiten; Erfolg des Lehrgangs; regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fehlzeiten; Erfolg des Lehrgangs; regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme im Rahmen der Bundesausbildungsförderung (BAföG)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2012 - 12 A 236/12

    Zulässigkeit der Anknüpfung der Förderleistung nach dem AFBG an die Erwartung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.05.2015 - 7 K 6249/12
    vgl. VG Minden, Urteil vom 9. Dezember 2011 - 6 K 1464/11 -, juris Rdnr. 13 f., bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2012 - 12 A 236/12 -, juris.
  • BVerwG, 14.12.2011 - 5 B 32.11

    Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung; Abschlussprüfung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.05.2015 - 7 K 6249/12
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 B 32.11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2011 - 12 A 33/11 - und vom 12. April 2012, a.a.O., juris Rdnr. 2.
  • VG Minden, 09.12.2011 - 6 K 1464/11

    Rückforderung eines Maßnahmebeitrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 AFBG durch die

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.05.2015 - 7 K 6249/12
    vgl. VG Minden, Urteil vom 9. Dezember 2011 - 6 K 1464/11 -, juris Rdnr. 13 f., bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2012 - 12 A 236/12 -, juris.
  • VGH Bayern, 06.08.2015 - 12 ZB 14.2598

    I. Die regelmäßige Teilnahme an einer Maßnahme der Auftstiegsfortbildung in Form

    Dass einzelne Verwaltungsgerichte insoweit eine abweichende Auffassung vertreten (VG Minden, U.v. 9.12.2011 - 6 K 1464/11 - juris Rn. 12 ff.; der hierzu ergangene Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 12.4.2012 - 12 A 236/12 - juris kann nicht als "Bestätigung" der Rechtsauffassung des VG Minden angesehen werden, da er zu der inmitten stehenden Rechtsfrage keine Stellung nimmt; dem VG Minden folgend VG Gelsenkirchen, U.v. 20.5.2015 - 7 K 6249/12 - juris Rn. 18 ff.; offengelassen von VG Hannover, U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12 - juris Rn. 18), begründet die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage ebenfalls nicht.
  • VG München, 18.11.2021 - M 15 K 20.3425

    Aufstiegsfortbildungsförderung, Rückforderung des Maßnahmebeitrages,

    In der Rechtsprechung zur damals gültigen Fassung des AFBG (a.F.) wurde teils auf die Quote der Gesetzesbegründung verwiesen (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 20.5.2015 - 7 K 6249/12 - juris Rn. 25 f.), teils ausgeführt, dass bei einer Fehlquote von rund 67, 7% nicht mehr von einer regelmäßigen Teilnahme ausgegangen werden könne (vgl. VG Ansbach; U.v. 8.10.2015 - AN 2 K 14.01547 - juris Rn. 28).

    Unabhängig davon, ob diese Quote vorliegend bei Fehlzeiten ohne Unterbrechung ohne weiteres anwendbar wäre, wirkt sich eine solche - großzügigere - Auslegung der Beklagtenseite jedenfalls nicht zu Lasten des Klägers aus (vgl. a. VG Gelsenkirchen, U.v. 20.5.2015 - 7 K 6249/12 - juris Rn. 27).

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